Was macht der Werkstattrat?
Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Menschen mit Beeinträchtigung in der Werkstatt und achtet darauf, dass Gesetze, Regeln und Verträge eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel der Werkstattvertrag, die Werkstatt-Ordnung oder die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Seine Mitglieder sind demokratisch gewählt und für vier Jahre im Amt.
Der Werkstattrat arbeitet mit allen Gremien wie auch der Werkstattleitung und Geschäftsführung in der Werkstatt vertrauensvoll zusammen.
Die Mitwirkung der Menschen mit Behinderung in der Werkstatt ist in § 139 SGB IX und in der Werkstätten – und Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.
Die gewählten Vertreter des Werkstattrates sind:
- Stefan Bäurle, Vorsitzender, Zweigwerkstatt Mediengruppe
- Sven Woidy, stellvertretender Vorsitzender, Zweigwerkstatt Mediengruppe
Beisitzer:
- Maurice Becker, Metallbereich
- Vanessa Hahn, Leprima Biomarkt
- Dennis Hof, Schreinerei
- Franz Wilhelm, Kleinsägmühlerhof
- Thorsten Schrenk, Montage & Verpackung Hauptwerkstatt
„Was bedeutet die Werkstatt für mich?“
Ein Filmprojekt des Werkstattrates
Lukas Krämer, ein Aktivist und Youtuber tritt vehement ein für den Mindestlohn für Menschen mit Behinderung und übt u.a. deshalb Kritik an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Der Werkstattrat der Lebenshilfe Bad Dürkheim e.V. hat sich in einem Gespräch dem persönlichen Austausch mit dem Aktivisten Lukas Krämer gestellt und beschreibt in diesem Film, wie wichtig den Mitgliedern und Beschäftigten ihr Arbeitsplatz ihrer WfbM, den Dürkheimer Werkstätten ist. Der Film ist eine Reaktion auf den im April 2022 stattgefundenen persönlichen Austausch.