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Hinweisgeber­schutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll hinweisgebenden Personen (Whistleblower) vor möglichen Benachteiligungen und Repressalien am Arbeitsplatz schützen. Zu diesem Zweck wurde eine Meldestelle in der Lebenshilfe Bad Dürkheim eingerichtet, die Hinweise vertraulich bearbeitet.

Die Meldestelle ist zu erreichen:

Telefon: 06322 938-204
E-Mail: Hinweisgeber.LebenshilfeDuew@gmx.de
Brief: Vertraulich
Lebenshilfe Bad Dürkheim e. V.
Meldestelle HinSchG/QM
Sägmühle 13
67098 Bad Dürkheim