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AUFNAHME

Die Dürkheimer Werkstätten (mit LEPRIMA, Bauernhof und Weinbau) bieten im Sinne des §219 Sozialgesetzbuch IX denjenigen Menschen eine Eingliederung in das Arbeitsleben, „die aufgrund einer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können“.

Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Feststellung eines Leistungsträgers, dass eine solche Behinderung besteht und dass zur Eingliederung in das Arbeitsleben im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich, die Übernahme der Kosten bewilligt wird.

Sofern Sie nicht bereits mit einem Leistungsträger in Kontakt stehen, informieren wir Sie gerne im persönlichen Gespräch über das gesamte Aufnahmeverfahren.

Unser Einzugsgebiet besteht aus dem Landkreis Bad Dürkheim, der Stadt Neustadt an der Weinstraße und dem südlichen Teil des Donnersbergkreises. Mögliche Abweichungen hiervon werden im Einzelfall geprüft.

Weitere Informationen und Kontakt: siehe Fachdienste oder Berufsbildungsbereich.

Sie haben Fragen zur Aufnahme in unsere Werkstatt?

Sprechen Sie uns jederzeit an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

über Telefon: 06322-938-187 oder per Mail: d.woll@lebenshilfe-duew.de

Daniel Woll

Leiter Begleitender Dienst | Sozialer Dienst | Berufsbildungsbereich

Telefon: 06322 / 938-187
d.woll@lebenshilfe-duew.de

Dürkheimer Werkstätten
Sägmühle 6
67098 Bad Dürkheim

Spendenkonto

Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN DE65 5465 1240 0000 0024 44
BIC MALADE51DKH