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Selbstvertretung

Das Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert, auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Menschen, denen es schwer fällt, für sich selbst zu entscheiden, müssen dabei unterstützt werden.

„Nichts über uns ohne uns!“

sagen Menschen mit Behinderung weltweit. Sie bringen damit zum Ausdruck, dass sie selbstverständlich einbezogen sein müssen, wenn es um ihre Belange geht. Menschen mit Behinderung in der Lebenshilfe vertreten ihre Meinungen und Rechte in Wohn-Beiräten, Werkstatt-Räten und Frauen werden vertreten durch die Frauen-Beauftragten. Sie arbeiten in Ausschüssen mit anderen zusammen.

Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung bedeutet:

  1. dass Sie Ihre Interessen vertreten und für sich selbst sprechen,
  2. dass Sie die Interessen einer ganzen Gruppe vertreten,
  3. dass Sie zum Beispiel als Bewohnerbeirat oder Werkstattrat arbeiten,
  4. dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und einfordern,
  5. dass Sie andere Menschen unterstützen, aber selbst auch Unterstützung bekommen,
  6. dass Sie Verantwortung für Ihr eigenes Leben übernehmen,
  7. dass Sie in allen Lebensbereichen Wahlmöglichkeiten haben und eigene Entscheidungen treffen,
  8. dass Sie bei politischen Entscheidungen mitreden und mitwirken,
  9. dass Sie überall mitreden und mitbestimmen, wo es um Menschen mit Behinderung geht.

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