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Andere Möglichkeiten

Die Schenkung – Vermögensregelung zu Lebzeiten 

Es gibt neben der Erbeinsetzung und dem Vermächtnis eine weitere Möglichkeit, wie Sie Ihren Nachlass aufteilen können. Schon zu Lebzeiten können Sie eine Schenkung veranlassen. Schenken können Sie Vermögens- und Sachwerte, also zum Beispiel Immobilien.

Für Sie hat eine Schenkung den Vorteil, dass Sie sich bereits zu Lebzeiten an der Freude der Beschenkten mit freuen können. Bei einer Schenkung an eine gemeinnützige Organisation liegt der Vorteil auf der Hand: Diese Organisation kann die ihr zugedachten Mittel sofort und ohne steuerliche Abzüge in ihre Arbeit einbeziehen. Und Sie haben unmittelbar die Möglichkeit, die Freude der Menschen zu teilen, denen Sie geholfen haben. Es gelten für Schenkungen im Wesentlichen dieselben steuerrechtlichen Grundsätze wie bei Erbschaften. Mehr dazu unter: Erbschaftssteuer.

Das Vermächtnis

Möchten Sie jemanden zwar nicht als Erben einsetzen, ihm aber trotzdem etwas von ihrem Nachlass zukommen lassen, so bietet sich ein Vermächtnis an. Das Vermächtnis ist eine konkrete und zielgerichtete Zuwendung für eine bestimmte Person oder Organisation.

Zum Beispiel: Sie bestimmen, dass Ihre Enkeltochter das Klavier erhalten soll und Ihre Cousine eine bestimmte Summe Geld. In diesem Fall haben beide einen Anspruch auf Herausgabe der vermachten Gegenstände oder Beträge gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft.

Das Vermächtnis ist ein guter Weg, wenn Sie neben Ihrer Familie eine gute Sache unterstützen möchten. Sie können alle wesentlichen Dinge Ihrer Familie hinterlassen und diese versorgt wissen, legen jedoch auch gleichzeitig fest, dass eine bestimmte Summe an eine gemeinnützige Organisation wie die Lebenshilfe Bad Dürkheim gehen soll.

Die Zustiftung

Wer einmal für einen guten Zweck spenden, hilft einmal, wer sich in Form einer Zustiftung an einer Stiftung beteiligt, hilft ewig, weil das Stiftungsvermögen nicht aufgebraucht, sondern nur die Erträge verwendet werden! Für diese Möglichkeit haben wir unsere Lebenshilfe Stiftung Bad Dürkheim. Mehr dazu unter: Lebenshilfe Stiftung

Helfen Sie uns mit einer Zustiftung nachhaltig und langfristig die Arbeit der Lebenshilfe zu unterstützen und gezielte Projekte zu fördern.

Zustiftungen sind Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt werden (zum Beispiel testamentarische Hinterlassenschaften, Schenkungen, Geld-Zustiftungen oder Gründung einer Treuhandstiftung, die mit ihrem Namen geführt wird, jedoch von der Lebenshilfe Stiftung verwaltet wird).

Über Ihre Zustiftung erhalten Sie eine besondere Urkunde, die Ihren Betrag zur dauerhaften Hilfe verbrieft!

Die Stiftung kann auch als Erbe oder als Dauertestamentvollstrecker eingesetzt werden. Bei einer solchen testamentarischen Regelung sollte im Hinblick auf die Gestaltung rechtlicher Rat eingeholt werden.

Ihre steuerlichen Vorteile

Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro (verteilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt für Unternehmen und Privatpersonen.

Unternehmen können für Spenden und Zustiftungen vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehältern als Sonderausgaben geltend machen. Privatpersonen können Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich absetzen.

Gemeinnützige Stiftungen – wie auch unserer Stiftung – sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Unterstützen Sie uns mit einem Testament für Menschen mit Beeinträchtigung!

Sie haben weitere Fragen zu unserer Lebenshilfe im Zusammenhang mit Überlegungen der Regelung Ihres Vermögens nach Ihrem Tod?

Wir sind für Sie da! Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter und beantworten Ihnen alle Fragen. Rufen Sie uns jederzeit an und vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin. Diskretion ist für uns selbstverständlich.

Beate Kielbassa

Leiterin Öffentlichkeitsarbeit/Fundraising

Telefon: 06322 / 938-128
b.kielbassa@lebenshilfe-duew.de

Lebenshilfe Bad Dürkheim e.V.
Sägmühle 13
67098 Bad Dürkheim