Nach der neuen Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung vom 1. Januar 2017 ist es Pflicht, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) neben dem Werkstattrat auch Frauenbeauftragte haben.
Die Frauenbeauftragten setzen sich für die Belange/Rechte aller weiblichen Beschäftigten ein, während der Werkstattrat sich für alle Mitarbeiter mit Beeinträchtigung einsetzt, die in der Werkstatt beschäftigt sind.
Warum sind Frauenbeauftragte wichtig?
Sie setzen sich ein:
- Für die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz
- Dass Arbeit und Familie zusammen möglich ist
- Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt
In diesen Fällen ist die Frauenbeauftragte jederzeit ansprechbar. Ihre Aufgabe ist, sich stark zu machen für die betroffenen Frauen.
Bei ihrer Arbeit besteht ein regelmäßiger Austausch mit der Werkstattleitung
Wir stellen vor: unsere Frauenbeauftragte
Elisa Seifert: Mitarbeiterin Gruppe Arbeitplus2
Marie Radünz: stellvertretende Frauenbeauftragte und Mitarbeiterin Montage + Verpackung Hauptwerkstatt