Im Berufsbildungsbereich der Dürkheimer Werkstätten erfolgt die Durchführung von Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX und der Werkstättenverordnung. Im Regelfall findet hier der (Wieder-)Einstieg in das Berufsleben statt (siehe auch „Aufnahme in die Werkstatt“).
Im Eingangsverfahren (Dauer 3 Monate) lernen die Teilnehmer alle Arbeitsbereiche der Werkstatt kennen und erhalten Informationen über die Rechte und Pflichten, die im Arbeits- und Berufsleben wichtig sind. Die Bildungsbegleiter im BBB erfahren von den beruflichen Wünschen und Erwartungen der Teilnehmer und ermitteln durch praktische und theoretische Testungen die individuellen beruflichen und sozialen Kompetenzen. Zudem können während des Eingangsverfahrens mehrere Arbeitserprobungen in verschiedenen Arbeitsbereichen durchgeführt werden.
Am Ende des Eingangsverfahrens steht fest, ob die Werkstatt der geeignete Ort für die berufliche Bildung und die Teilhabe am Arbeitsleben ist und – wenn ja – in welchem Bereich die Qualifizierung erfolgen soll.
Dafür stehen, je nach aktueller Belegung, grundsätzlich alle Bereiche der Dürkheimer Werkstätten offen. Zudem kann die berufliche Bildung und Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Betrieb außerhalb der Werkstatt stattfinden(=ambulanter BBB).
Im der sich anschließenden Zeit des Berufsbildungsbereichs (Dauer 24 Monate) findet die fachspezifische berufliche Bildung statt. Dabei orientieren wir uns an den Prinzipien einer dualen Berufsausbildung.
Für alle Bereiche der Dürkheimer Werkstätten sind jeweils die fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalte beschrieben, die dort vermitteltwerden können. Der Erwerb von Fachpraxis erfolgt im Arbeitsbereich selbst, die Fachtheorie wird durch den jeweils zuständigen Bildungsbegleiter durch Unterricht und Schulungen in den Räumlichkeiten des BBB vermittelt.
Die Bildungsziele der einzelnen Teilnehmer orientieren sich an deren individuellen Ressourcen. Sie werden vom Bildungsbegleiter fortlaufend angepasst.
Erfolgt die berufliche Bildung in einem Betrieb außerhalb, werden die Bildungsziele nach den dortigen Anforderungen erarbeitet und weiterentwickelt.
Am Ende des BBB erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat, auf dem die von ihm erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden.
Ziel der gesamten Maßnahme und Qualifizierung ist ein Arbeitsplatz nach Ende des BBB, der den Neigungen und Interessen des Teilnehmers bestmöglich entspricht – in einem Arbeitsbereich der Werkstatt oder in einen Betrieb des ersten Arbeitsmarktes.
Über die gesamte Ausbildungszeit stehen die Fachkräfte aus dem jeweiligen Arbeitsbereich, der zuständige Bildungsbegleiter und die zuständige Fachkraft des Sozialdienstes in engem Kontakt mit dem Teilnehmer.
Der BBB ist zertifiziert nach AZAV.