Welche Kosten fallen an?
Unsere Preise setzen sich grundsätzlich aus Sachkosten und Betreuungs- bzw. Pflegekosten zusammen.
Unter Sachkosten fallen zum Beispiel:
- Eintrittspreise
- Materialkosten
- Anteilige Fahrtkosten
Sachkosten trägt der Teilnehmende selbst.
Die Betreuungskosten bzw. der pflegebedingte Mehraufwand können über Leistungen der Pflegekasse abgerechnet werden. Bestimmte Leistungen können auch über den örtlichen Sozialhilfeträger bewilligt werden (z.B. in Form eines persönlichen Budgets).
Zur Abrechnung stehen verschiedene Budgets zur Verfügung:
- Entlastungsleistungen § 45 b SGB XI
- Verhinderungspflege § 39 SGB XI
- Eingliederungshilfe / Assistenzleistungen § 78 SGB IX
- Oder Sie begleichen die Rechnung selbst
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Finanzierung, kommen Sie auf uns zu.