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ZUSTIFTUNGEN

Wer einmal für einen guten Zweck spendet, hilft einmal. Wer sich in Form einer Zustiftung an einer Stiftung beteiligt, hilft ewig, weil das Stiftungsvermögen nicht aufgebraucht, sondern nur die Erträge verwendet werden! Helfen Sie uns mit einer Zustiftung nachhaltig und langfristig die Arbeit der Lebenshilfe zu unterstützen und gezielte Projekte zu fördern.

Denn während die „klassische“ Spende stets zeitnah und unmittelbar verwendet wird, fungiert die Lebenshilfe-Stiftung als fester Anker im Hintergrund; sie gewährleistet, dass wir die Aktivitäten unserer Lebenshilfe auf lange Sicht aufrechterhalten und ausbauen können.

Zustiftungen sind Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt werden (z.B. testamentarische Hinterlassenschaften, Schenkungen, Geld-Zustiftungen oder Gründung einer Treuhandstiftung, die mit ihrem Namen geführt wird, jedoch von der Lebenshilfe Stiftung verwaltet wird). Auch Immobilen können in Form einer Zustiftung an unsere Stiftung übertragen werden. Die Erträgnisse wären in diesem Fall die Mieteinnahmen.

Über Ihre Zustiftung erhalten Sie eine besondere Urkunde, die Ihren Betrag zur dauerhaften Hilfe verbrieft!

Die Stiftung kann auch als Erbe oder als Dauertestamentvollstrecker eingesetzt werden. Bei einer solchen testamentarischen Regelung sollte im Hinblick auf die Gestaltung rechtlicher Rat eingeholt werden.

Wir beraten Sie hier gerne und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch!

Ihre steuerlichen Vorteile:

Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro (verteilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt für Unternehmen und Privatpersonen.

Unternehmen können für Spenden und Zustiftungen vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehältern als Sonderausgaben geltend machen. Privatpersonen können Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich absetzen.

Gemeinnützige Stiftungen – wie auch unserer Stiftung – sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Sie haben Fragen zu unserer Stiftung?

Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

über Telefon: 06322-938-128 oder per Mail: b.kielbassa@lebenshilfe-duew.de

Beate Kielbassa

Leiterin Öffentlichkeitsarbeit/Fundraising

Telefon: 06322 / 938-128
b.kielbassa@lebenshilfe-duew.de

Lebenshilfe Stiftung Bad Dürkheim
Sägmühle 13
67098 Bad Dürkheim