Vorlesen

STIFTUNG

Nachhaltige Hilfe

Wie alle sozialen Einrichtungen sieht sich auch die Lebenshilfe Bad Dürkheim durch immer empfindlichere Einsparungen des Staates bei der Bewältigung sozialer Aufgaben vor große Herausforderungen gestellt. Wenn wir daher das Erreichte dauerhaft auf dem gleichen Niveau sichern wollen, müssen wir neue Wege gehen.
Der Lebenshilfe Verein hat deshalb im November 2004 die Lebenshilfe-Stiftung gegründet.
Die Lebenshilfe-Stiftung kann den Verein in idealer Weise ergänzen. Vereine sind gehalten, Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen zeitnah und unmittelbar für satzungsmäßige Zwecke auszugeben. Die Ansammlung von Kapital für langfristige Projekte ist nur beschränkt möglich. Dieser Beschränkung unterliegt die Stiftung nicht.

 
Ziele und Aufgaben der Stiftung

Mit der Stiftung wollen wir den berechtigten Sorgen von vielen Eltern wie es mit der Versorgung und Betreuung ihrer behinderten Kinder später einmal weitergeht und wie deren Lebensqualität gesichert werden kann, Rechnung tragen.
Der Stiftungszweck ist die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen und deren Angehöriger, insbesondere auch die Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Menschen mit geistiger Behinderung.

Generell werden aus den Erträgen der Stiftung alle Aktivitäten des Vereins unterstützt. Insbesondere hat sich unser Stiftungsvorstand in den letzten Jahren die Förderung von besonderen Projekte wie unserem Kleinsägmühlerhof und der Schaffung von einem neuen, dringend notwendigen  Wohnangebot verpflichtet. Hier freuen wir uns über jede weitere Unterstützung.

Unsere Stiftung fördert zudem regelmäßig Menschen mit Behinderung, die in unserem Satzungsgebiet wohnen und an einer Freizeit oder Reise teilnehmen möchten, aber nicht über ausreichende Mittel verfügen. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung, wenn ein Antrag auf Unterstützung eingegangen ist.

Unsere Stiftung bietet für Mitglieder unseres Vereins auch die kostenlose Erstberatung und immer wieder auch Vorträge in Fragen rund um das sogenannte „Behindetentestament“ an.

Persönliche Fragen, auf die Ihnen die Stiftung eine Antwort anbieten kann

  • Wie kann ich die Lebenshilfe dauerhaft unterstützen?
  • Kann ich auch eine Schenkung an die Stiftung machen und das Geld kann zur operativen Arbeit verwendet werden?
  • Wie gestalte ich mein Testament zu Gunsten der Lebenshilfe Stiftung?
  • Besteht die Möglichkeit mich in der Testamentsgestaltung juristisch zu unterstützen?
  • Was wird aus meinem auf Hilfe und Unterstützung angewiesenen Kind, wenn ich einmal nicht mehr kann oder, wenn ich nicht mehr bin?
  • Was wird aus unserem zum Teil mühsam erarbeiteten Vermögen im Erbfall? Kann ich es sichern und Vorsorge treffen, dass es zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensqualität meines Kindes eingesetzt wird?

 
So können Sie helfen!

Neben den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen ist die Stiftung zur Realisierung ihrer Projekte insbesondere auf private Förderung angewiesen. Dies kann durch Spenden oder Zustiftungen erfolgen. Bei Spenden handelt es sich um Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes verwendet werden. Bei Zustiftungen (auch in Form von z.B. testamentarische Hinterlassenschaften, Schenkungen, Geld-Zustiftungen) werden Gelder im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt, nur der Ertrag wird zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet.

Eltern eines behinderten Menschen können durch eine Zustiftung individuelle Verfügungen zur finanziellen Absicherung und zum Wohle ihres behinderten Kindes treffen. Die Stiftung kann als Erbe eingesetzt werden.

In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne ausführlicher!

Die den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung zufließenden Zustiftungen sind frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind steuerlich absetzbar. Spendenbescheinigungen werden selbstverständlich zeitnah zugeleitet.

Sie haben Fragen zu unserer Stiftung?

Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit an.

Wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie auch vor Ort über unsere Arbeit.

über Telefon: 06322-938-128 oder per Mail: b.kielbassa@lebenshilfe-duew.de

Spenden per Überweisung

Sie können Ihre regelmäßige Geldspende oder Ihre Einzelspende unter Angabe des gewünschten Projekts und Ihrer Anschrift auf eines der folgenden Konten überweisen:

Spendenkonto

Lebenshilfe Stiftung Bad Dürkheim

VR Bank Mittelhaardt eG
IBAN DE74 5469 1200 0118 2995 07
BIC GENODE61DUW

Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN DE36 5465 1240 0000 4815 64
BIC MALADE51DKH

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Beate Kielbassa

Leiterin Öffentlichkeitsarbeit/Fundraising

Telefon: 06322 / 938-128
b.kielbassa@lebenshilfe-duew.de

Lebenshilfe Stiftung Bad Dürkheim
Sägmühle 13
67098 Bad Dürkheim