Wer einmal für einen guten Zweck spenden, hilft einmal, wer sich in Form einer Zustiftung an einer Stiftung beteiligt, hilft ewig, weil das Stiftungsvermögen nicht aufgebraucht, sondern nur die Erträge verwendet werden!
Helfen Sie uns mit einer Zustiftung nachhaltig und langfristig die Arbeit der Lebenshilfe zu unterstützen und gezielte Projekte zu fördern.
Zustiftungen sind Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt werden (z.B. testamentarische Hinterlassenschaften, Schenkungen, Geld-Zustiftungen oder Gründung einer Treuhandstiftung, die mit ihrem Namen geführt wird, jedoch von der Lebenshilfe Stiftung verwaltet wird).
Über Ihre Zustiftung erhalten Sie eine besondere Urkunde, die Ihren Betrag zur dauerhaften Hilfe verbrieft!
Die Stiftung kann auch als Erbe oder als Dauertestamentvollstrecker eingesetzt werden. Bei einer solchen testamentarischen Regelung sollte im Hinblick auf die Gestaltung rechtlicher Rat eingeholt werden.
Wir beraten Sie hier gerne und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch!
Ihre steuerlichen Vorteile:
Zustiftungen können bis zu einem Höchstbetrag von 1 Million Euro (verteilt auf einen Zeitraum von 10 Jahren) steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt für Unternehmen und Privatpersonen.
Unternehmen können für Spenden und Zustiftungen vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehältern als Sonderausgaben geltend machen. Privatpersonen können Spenden bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich absetzen.
Gemeinnützige Stiftungen – wie auch unserer Stiftung – sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Ihr Ansprechpartner
Beate Kielbassa
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 06322 / 938-128
b.kielbassa@lebenshilfe-duew.de
Lebenshilfe Bad Dürkheim e.V.
Sägmühle 13
67098 Bad Dürkheim