Offene Hilfen
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Dürkheimer Lebens-Hilfe gemeinnützige GmbH
Sägmühle 13
67098 Bad Dürkheim
Fax: 06322 / 938-181

Pamela Koenig
Telefon: 06322 / 938-220 oder
Rebecca Schütz
Tel. 06322/938-221


Geschäftsführer:
Fritz Radmacher
Matthias Neubert
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Privatbrauerei Bischoff Zusammen engagieren - eine Kooperation zwischen der Aktion Mensch und der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Jetzt mitmachen!

Finanzierung

Welche Kosten fallen an?

Grundsätzlich setzen sich die Preise unserer Angebote aus Sachkosten, wie z.B. Eintrittspreisen, Materialkosten, anteiligen Fahrtkosten, etc. und Betreuungs- bzw. Pflegekosten zusammen.

Die Sachkosten sind in der Regel vom Teilnehmer selbst zu zahlen. Die Betreuungskosten bzw. der pflegebedingte Mehraufwand hingegen können im Einzelfall über Leistungen der Pflegekasse oder auch der Eingliederungshilfe (Persönliches Budget) abgerechnet werden.
Hierzu gibt es folgende Optionen:

 


"Verhinderungspflege"


Die klassische Finanzierung von Dienstleistungen der Offenen Hilfen erfolgt im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege. Anspruch auf diese Leistung haben nach §39 SGB XI aber nur Personen, die seit mindestens 6 Monaten in eine der drei Pflegestufen eingeteilt sind. Der auf jährlichen Antrag zur Verfügung stehende Betrag beläuft sich auf  1.550 €.

"Zusätzliche Betreuungsleistungen"


Auch bei den so genannten zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI ist die Pflegekasse der Kostenträger. Hier ist eine Einstufung in eine der drei Pflegestufen nicht mehr erforderlich, sondern die Leistung kann grundsätzlich von jedem Mensch mit Behinderung beantragt werden, d.h. auch von Personen mit Pflegestufe 0!
Dennoch müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Es handelt sich hierbei aber um einen Bedarf an Aufsicht und Betreuung und nicht um einen Pflegebedarf.

Leistungsempfänger erhalten ein Budget in Höhe von entweder 100 € oder 200 € pro Monat, je nach Einstufung durch die Pflegekasse, d.h. maximal bis zu 2.400 € pro Jahr. Dieses Budget kann jedoch nur über einen zugelassenen Dienst (z.B. die Offenen Hilfen) abgerechnet werden. Weitere Infos erhalten Sie auch über die Praxishilfe der Bundesvereinigung der Lebenshilfe (s.u.).  

 

 

"Hilfe nach Maß - Persönliches Budget"  

 

Bei dem Persönlichen Budget handelt es sich um eine Geldleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Je nach individuellem Bedarf kann beim zuständigen Sozialamt ein Geldbetrag beantragt werden, der dem Leistungsberechtigten dann monatlich zur Verfügung steht.
Mit diesem Budget kann der  Mensch mit Behinderung sich Leistungen einkaufen (z.B. bei den Offenen Hilfen), die seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft verbessern.  

 

 

 

Geschenkidee: Offene Hilfen – Gutschein!

Ein passendes Geschenk zu finden ist nicht immer ganz einfach. Wir möchten die Suche erleichtern. Mit einem Geschenk-Gutschein von den Offenen Hilfen kann der Beschenkte selbst aus unseren unterschiedlichen Angeboten wählen.
Vielleicht helfen Sie Ihrem Bekannten, Verwandten oder Freund, sich einen Wunsch zu erfüllen, indem wir ihn beispielsweise beim nächsten Konzert, Fußballspiel, einer Wanderung oder Reise begleiten.
Die Höhe des Geldbetrages für den entsprechenden Gutschein bestimmen Sie selbst. Bei Interesse können Sie sich direkt mit den Offenen Hilfen oder auch mit Frau Kern (Verwaltung; Sägmühle 13; Tel: 06322 – 938 188)  in Verbindung setzen:


Praxishilfe zu § 45b SGB XI
Praxishilfe zu § 45b SGB XI