Die Spieler der Dubbekicker in Bad Dürkheim veranstalteten am Samstag, 12.08.2017 in der SV 1911 TriftArena zum ersten Mal das Hobbie-Fußballturnier um den Dubbekicker-Cup. Die Planung und Organisation war schon in vollem Gange als Karsten Polzenhagen, Inhaber des Tattoostudios Stitch-In den Vorschlag machte, das Ganze doch für einen guten Zweck zu veranstalten. Gesagt – getan. Alle waren damit einverstanden, dass der Erlös der Lebenshilfe, Bad Dürkheim zufließen sollte.

16 Mannschaften hatten sich angemeldet und es wurden immer zwei Spiele gleichzeitig auf dem verkleinerten Platz gespielt. 150 Spieler nahmen insgesamt an dem Turnier teil, darunter auch zwei Spieler der Lebenshilfe.

Für das leibliche Wohl war auch bestens gesorgt und auch Kuchenspenden gab es reichlich. Jede Mannschaft war ganz heiß auf den Dubbe-Wanderpokal, der für ein Jahr nun bei der Mannschaft „Biercelona“ stehen darf.

Platzierung:

  1. Biercelona, nach Elfmeterschießen
  2. Rhein-Hessen
  3. Blies

    Das Tattoostudio Stitch-In bot zudem Airbrush-Tattoos für den guten Zweck an. Den Spielern der Dubbekicker für die tolle Organisation, allen teilnehmenden Mannschaften, sowie den Sponsoren nochmals herzlichen Dank.

    Bei dem Turnier kam die stolze Summe von 400 € für die Arbeit der Lebenshilfe Bad Dürkheim zusammen. Die Lebenshilfe bedankte sich bei den Verantworlichen Karsten Polzenhagen und Patrick Jockers für diese tolle Spende. 

       

Wir freuen uns über unsere erfolgreiche Teilnahme am Deutschen Sektpreis vom Meininger Verlag!

Unser Rosé brut wurde mit grandiosen 91 Punkten bewertet, unser Pinot Cuvé Goldrausch und unser Riesling Sekt brut mit jeweils 88 Punkten. Damit befinden wir uns bei insgesamt 501 verkosteten Sekten im vorderen Drittel!

Hier geht’s zu den ausführlichen Ergebnissen: Verkostungsergebnisse

91 Punkte beim Deutschen Sektpreis Meininger Verlag

 

Im April haben wir am Abend vor dem Frühlingsmarkt mit einem großen Festabend das 30-jährige Jubiläum unserer Weinbaugruppe gefeiert. Normalerweise ist die jährliche Jungweinprobe bei uns im Weinkeller. Da wir sehr viele Leute dazu eingeladen haben fand die Feier dieses Jahr im neuen Speisesaal statt. Um dabei trotzdem das Gefühl zu haben im Keller zu sein, haben wir eine ganze Woche lang im Speisesaal umgeräumt, aufgebaut und geschmückt. Wir haben nicht nur den Weinstand aufgestellt, der aussieht wie ein großes Fass, sondern sogar richtige kleine Edelstahltanks aus dem Keller mitgebracht und mit bunten Lichterketten verziert. Die Arbeit Plus Gruppe und der Berufsbildungsbereich haben den Saal mit Blumen geschmückt und große Bilder aufgehängt. Die Männer vom Lager und der Haustechnik haben uns immer dann geholfen wenn wir dringend etwas brauchten oder wegen dem Umbau der Küche gerade Chaos war.

Im Durchgang zum Foyer haben wir ein richtiges Weinlager aufgebaut und von jeder Sorte die wir verkaufen ein paar Kartons hingestellt. Alle Weine konnten probiert und anschließend gekauft werden. Es gab an diesem Tag sogar 10% Rabatt für die Kunden. Darüber haben sich viele gefreut.

Damit uns alle finden haben wir jede Menge Luftballons mit Helium aufgeblasen und überall auf dem Weg zum Speisesaal verteilt. Das sah sehr schön aus und hat Spaß gemacht!

Samstagabend war dann der Jubiläumsabend. Es kamen 500 Gäste, so viele wie noch nie! Fast alle Mitarbeiter aus unserer Gruppe waren dabei. Man hat uns an den blauen Küferblusen erkannt, auf die wir sehr stolz sind. Auch viele Eltern und Freunde haben uns besucht und haben geschaut was wir eigentlich so machen.

Es gab eine schöne Rede von Herrn Weißmann, wie der Weinbau 1985 entstanden und was seitdem alles passiert ist. Unser Chef Jan hat anschließend alle Mitarbeiter vorgestellt und die Weinprobe eröffnet. Außerdem konnte man viele Bilder und Dokumente von ganz früher bis heute anschauen. Bei der Bilderpräsentation wurde viel gelacht. Witzig wie manche vor so vielen Jahren aussahen!

30 Jahre Weinbau Speisesaal Dürkheimer WerkstättenAn diesem Abend wurde auch der Jubiläumswein vorgestellt. Den 2015er Riesling Schlossberg schmückt ein ganz besonderes Etikett. Es sieht aus wie das erste Weinbauetikett, das 1990 von der zu Betreuenden Doris Peters gemalt wurde. Sie hat damals den Malwettbewerb der Werkstatt gewonnen. Seitdem ist das Männchen ein Bestandteil unseres Weinbaus und immer noch auf jeder Flasche.

Das Team der Küche hat uns auch unterstützt und typisch Pfälzer Essen gemacht. Es gab kleine Bratwürste, Saumagenburger, Schmalzbrote und hinterher ein paar Süßigkeiten für alle.

Außerdem gab es Musik von Martin Kerbeck und seiner Band. Als besondere Überraschung gab es ein Raritätenkabinett mit Weinen von früher. Wir haben aus der Schatzkammer Weine vom Schlossberg aus verschiedenen Jahren ausgewählt und geöffnet.

Es wurde viel Wein probiert, geredet und gelacht. Alle hatten viel Spaß und wir haben geschaut dass immer genug Wein da ist und nichts leer wird.

Sonntag morgens haben wir dann aufgeräumt, die Hauswirtschaftsgruppe hat sauber gemacht und wir haben uns für den Frühlingsmarkt vorbereitet. Da es im Speisesaal Kaffee, Kuchen und Waffeln gab waren wir mit unserem Wein mittendrin. Viele Leute haben unseren Wein probiert und waren begeistert. Und auch an diesem Tag wurde die Möglichkeit genutzt, bei uns Wein zu kaufen. Da so viel los war haben wir sogar unseren Weinstand wieder geöffnet und Schorle und Saft ausgeschenkt, damit niemand Durst haben musste. Sonntag abends waren wir dann alle sehr müde, aber auch sehr glücklich. Ein aufregendes Wochenende ging zu Ende und montags ging es wieder los mit dem Aufräumen.

Wir bedanken uns bei allen Freunden und Kunden des Weinbaus, sowie bei allen Kollegen der Lebenshilfe die uns unterstützt haben, dass unsere Weinprobe so ein toller Erfolg war.

Viele Grüße von eurem Weinbauteam

 

Verfasst von Simon Keßler, Wolfgang Fräde, Peter Kraus, Isabell Zeipelt und Yvonne Lucas

In den letzten beiden Tagen berichtete die Presse über die Klage des Landes gegen alle 36 Werkstätten in Rheinland-Pfalz. Auch unsere Lebenshilfe als Träger der Dürkheimer Werkstätten erhielt bereits Mitte April die Klage des Sozialgerichts Speyer. Seitdem gab es weder bei uns noch bei anderen Werkstätten im Land diesbezüglich neue Entwicklungen, sodass wir am Dienstag von der breiten Berichterstattung überrascht waren. Der Vorsitzende der LAG WfbM Rheinland-Pfalz (Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.) Marco Dobrani hat auf der Homepage der LAG WfbM zur Berichterstattung wie folgt Stellung genommen:

Werkstätten fordern regelbasierte Prüfung

Stellungnahme des Vorsitzenden der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. Marco Dobrani zur aktuellen Berichterstattung

„Die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen Rheinland-Pfalz e.V. (kurz: LAG) nimmt zur aktuellen Berichterstattung wie folgt Stellung:

Bei der bereits im April 2017 eingereichten Klage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (kurz: Landesamt) in Rheinland-Pfalz gegen die 36 Werkstätten geht es um die Streitfrage, ob dem Land als überörtlicher Sozialhilfeträger ein jederzeitiges uneingeschränktes und anlassloses

Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.: Marco Dobrani (Quelle: SWR)

Prüfrecht zusteht oder nicht. Die LAG als Interessensvertreter der 36 Werkstätten für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz vertritt die Auffassung, dass dem Land nach dem Sozialgesetzbuch nur ein anlassbezogenes Prüfrecht zusteht. d.h. werden Anlässe bei einem Träger bekannt, insbesondere durch festgestellte Qualitätsmängel, können Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorgenommen werden.

Ein uneingeschränktes, anlassloses Prüfrecht lehnen wir deshalb ab, weil wir dieses als unverhältnismäßig und willkürlich ansehen sowie als einen massiven Eingriff in unsere Berufssouveränität interpretieren.

Da es zwischen den Vertretern des Landesamtes und der LAG nicht zu einer Einigung in dieser Frage gekommen ist, hat das Landesamt Klage bei den Sozialgerichten eingereicht. Die LAG bedauert diesen Schritt zwar, begrüßt aber die dadurch erreichbare Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Die LAG stützt sich bei ihrer Einschätzung insbesondere auf die Regelung im neuen Bundesteilhabegesetz als auch in der zum 23. Juni 2017 erlassenen Rechtsverordnung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz. Sowohl im Bundesgesetz als auch in der Landesverordnung sind anlassbezogene Prüfrechte vorgesehen. Das stimmt mit unserer Rechtsauffassung überein, somit begrüßen wir diese Regelungen auch ausdrücklich.

Es geht bei der Auseinandersetzung also nicht darum, dass wir uns generell Prüfungen verweigern, sondern um die Frage der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit von Prüfungen.

Bedauerlicherweise wird in der aktuellen, medialen Berichterstattung verschiedene Dinge miteinander vermischt. Neben dieser sachlichen Auseinandersetzung, die nun gerichtlich geklärt werden muss, werden die Vorhaltungen des Landesrechnungshofberichts aus dem Jahre 2014 wieder aufgewärmt. Der Rechnungshof hat dort u.a. kritisiert, dass es in Rheinland-Pfalz keinen Rahmenvertrag und keine Leistungs-, Qualitäts-, Vergütungs- und Prüfvereinbarungen gibt und dass die an die Werkstätten gezahlten Vergütungen mit rund 30 Millionen jährlich höher liegen als im Bundesdurchschnitt.

Die LAG bedauert ausdrücklich, dass es keinen Rahmenvertrag und keine individuellen Leistungs-, Qualitäts-, Vergütungs- und Prüfvereinbarungen mit den einzelnen Trägern gibt. Bereits zum 01.Oktober 2015 hatten wir dem Land deshalb einen umfassenden und rechtlich geprüften Rahmenvertrag vorgelegt. Da die Vertreter der Kommunen keine Bereitschaft zu erneuten Verhandlungen zeigten, mit dem Hinweis erst wieder nach der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes in die Verhandlungen über einen Rahmenvertrag einstiegen zu wollen, war die Landesregierung gezwungen, eine Rechtsverordnung zu erlassen. In der Rechtsverordnung sind jetzt auch Regelungen zur Prüfung vorgesehen, die sich auch mit unserer Rechtsauffassung decken.

Bezüglich der im Vergleich zu anderen Bundesländern höheren Vergütungen und demnach Ausgaben für das Land Rheinland-Pfalz hat sich das zuständige Sozialministerium und die Landesregierung glücklicherweise für die Beibehaltung der höheren Personalstandards ausgesprochen. Die dadurch mögliche höhere Personalausstattung in rheinland-pfälzischen Werkstätten kommt den Menschen mit Behinderungen unmittelbar durch mehr Begleitung, Bildung, Betreuung und Integration zugute. Wäre die Landesregierung auf die Forderungen des Landesrechnungshofs eingegangen, wären dadurch über 500 Stellen in Rheinland-Pfalz zu Lasten der Menschen mit Behinderungen entfallen.

Die den Werkstätten zur Verfügung gestellten Gelder werden demnach sachgerecht eingesetzt und verwendet. Es ist sehr bedauerlich, dass durch den sachlichen Streit über die Prüffrage in der medialen Berichterstattung dies nun teilweise in Frage gestellt wird.

Die LAG wird sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass es sobald als möglich zu einer Rahmenvereinbarung und einer Leistungs-, Qualitäts-, Vergütungs- und Prüfvereinbarung kommt damit sowohl Rechtssicherheit für alle Beteiligte besteht als auch Transparenz hergestellt wird.“

 

Die Stellungnahme ist zuerst erschienen auf: www.lag-wfbm-rlp.de